Das Existenzrecht Israels wird heute nicht nur von Arabern bestritten. Doch Israel hat aufgrund des Völkerrechts, auch durch Beschluss der UNO vom 29.1.1947 (Resolution 181) das Recht, auf dem uralten biblischen Territorium Judäa, Samaria und Galiläa einen jüdischen Staat zu etablieren.
Die Römer beendeten 70 n.Chr. die Existenz der Provinz Judäa und Samaria. Allerdings gab es seitdem eine ununterbrochene jüdische Präsenz im Lande – vor allem in den Städten Jerusalem, Tiberias, Hebron und Safed. Der römische Kaiser Hadrian benannte die römische Provinz „Judäa und Samaria“ um in „Palästina“, um die Juden zu demütigen. Die Araber eroberten das Land 638 n. Chr., sechs Jahre nach Mohameds Tod, und hielten es bis in die Kreuzfahrerzeit besetzt. Mohamed selbst besuchte Jerusalem nie – angeblich aber im Traum.
Nach der Zeit der Kreuzfahrer gab es wechselnde Herrschaften im Heiligen Land, bis schließlich unter Sultan Selim I. (1512-1520) und seinen Nachfolgern für 400 Jahre die Gebiete dem Osmanischen Reich einverleibt wurden. Das Osmanische Reich, im 1. Weltkrieg mit Deutschland verbündet, verlor nach der Niederlage seine Territorien im Nahen Osten. Die „Balfour-Deklaration“ (2.11.1917) sah die „Schaffung einer nationalen Heimstätte in Palästina für das jüdische Volk“ vor. Der Schriftsteller Mark Twain, der Ende des 19. Jahrhunderts das Heilige Land bereiste, beschreibt es als heruntergekommene dünn besiedelte Einöde, die von Beduinen mit ihren Herden durchzogen wurde. Nur wenige Städte waren etwas mehr bevölkert.
Herkunft des Namens „Palästina“: Philisterland
Die „Philister“, von denen sich der Begriff „Palästina“ ableitet, waren Bewohner der griechischen Ägäis, die sich schon im ersten Jahrtausend v. Chr. vor allem in fünf „Philisterstädten“ an der Küste Kanaans niedergelassen hatten und bis zum siebten vorchristlichen Jahrhundert ein Dorn im Fleische Israels waren. Sie gingen zusammen mit dem „Nordreich“ Israels 622 v. Chr. unter, als diese Gebiete von den Assyrern besiegt und eingenommen wurden.
Übrig blieb das „Südreich“ Juda mit der Hauptstadt Jerusalem, das Jahrhunderte später nach der römischen Eroberung zur Provinz „Syria-Judäa“ wurde. Übrig blieb aber auch der von den Philistern abgeleitete geographische Begriff „Palästina“.
Die Araber, die sich heute als „Palästinenser“ bezeichnen, haben nie einen eigenen Staat mit einer eigenen Hauptstadt gebildet. Ihre Sprache, Religion und Kultur unterscheidet sich in nichts von den übrigen arabischen Stämmen – im Gegensatz etwa zu dem Volk der Kurden, dem ein eigener Staat vorenthalten wird. Der Anspruch der „palästinensischen“ Araber auf ein eigenes „Staatsgebiet“ auf israelischem Territorium ist absurd. Ebenso absurd ist die Idee, Jerusalem mit der heiligsten Stätte Israels, dem Tempelberg, zur Hauptstadt eines solchen Staates machen zu wollen.
Auch der Koran spricht das Heilige Land den Israeliten zu
Auch Mohamed bezeichnet das Land westlich und östlich des Jordan als das „heilige Land der Kinder Israel“ (Sure 5,21 und 7,137) – allerdings diesen von seinem Gott „Allah“ gegeben. Der Koran erwähnt Jerusalem nicht ein einziges Mal, während in der Bibel Jerusalem mehr als 800mal erscheint und von Jeshua als die Stadt des „großen Königs“ bezeichnet wird.
Nach der Staatsgründung (1948) griffen fünf arabische Staaten Israel an. Etwa 750.000 Araber werden durch diesen Krieg zu Flüchtlingen – gleichzeitig werden mindestens 800.000 Juden aus arabischen Ländern vertrieben und fliehen nach Israel. Außerdem okkupiert Jordanien entgegen den Beschlüssen der UNO die „Westbank“ und den Ostteil Jerusalems. Es werden alle 58 Synagogen zerstört und der Friedhof auf dem Ölberg geschändet. Der Ostteil wurde hermetisch abgeriegelt, alle für Juden und Christen heilige Stätten konnten nicht mehr aufgesucht werden. Der einzige Zugang war das Mandelbaumtor, das nur mit besonderer Genehmigung passiert werden durfte.
Warum verzichteten die Araber auf „palästinensische“ Staatsgründung?
Von 1517-1917 gehörte die Provinz „Palästina“ zum Osmanischen Reich. Wenn „Palästina“ und Jerusalem so wichtig für die Muslime sind, stellt sich die Frage, warum sie in diesen 400 Jahren dort keinen Staat gründeten, mit einer Hauptstadt Jerusalem. Auch von 1948 bis zum 6-Tage-Krieg 1967 besaßen die Araber genau das Gebiet, auf dem sie einen Staat„Palästina“ hätten errichten können. Diese Absicht hatten jedoch die arabischen Staaten niemals. Vielmehr kam es 1964 in Ägypten (Nasser) zur Gründung der Terrororganisation PLO, der sich später sechs weitere anschlossen – darunter die „Fatah“ (arab. „hataf“ = „schneller Tod“) – die alle das gleiche Ziel hatten: die Zerstörung Israels und die Rückgewinnung der einstigen islamischen Eroberung.
Selbst in der Gründungsakte der PLO vom Mai 1964, der „PLO-Charta“, ist weder von einem zu schaffenden Staat „Palästina“ noch von einer Hauptstadt Jerusalem die Rede. Das Ziel der Terrororganisation ist aber in Artikel 13 ausdrücklich festgeschrieben und gilt bis heute:
„Arabische Einheit und die Befreiung Palästinas sind zwei sich ergänzende Ziele und die Erreichung des einen erleichtert die Erreichung des anderen. Arabische Einheit führt also zur Befreiung Palästinas, und die Befreiung Palästinas führt zu arabischer Einheit. Die Tätigkeit für die Verwirklichung des einen Ziels geht einher mit der Tätigkeit für die Verwirklichung des anderen.“
Trotzdem hat Israel immer wieder guten Willen gezeigt: Im Hebron-Abkommen (1997) überlässt Israel die Stadt Jericho und Teile von Gaza der sog. „Palästinensischen Autonomie“ (PA). Hebron – Israels erste Hauptstadt überhaupt und Grabstätte des Patriarchen Abraham sowie Isaaks und Jakobs – wird zum großen Teil geräumt.
Camp David II: Arafat lehnte israelisches Gebietsangebot ab
Im Juli 2000 verhandeln Präsident Clinton (USA) und Ministerpräsident Barak (Israel) mit Terroristenchef Arafat in Camp David (II) über einen zu gründenden „Palästinenser-Staat“.
Obwohl Barak 95 bis 97 Prozent der von den Arabern geforderten Fläche des israelischen Kernlandes (Judäa, Samaria, Gaza) sowie den Osten Jerusalems (!) – das 1980 zur „ewigen und unteilbaren Hauptstadt Israels“ erklärt worden war – anbot, lehnte Arafat mit Blick auf die PLO-Charta ab. Der enttäuschte Clinton sagte zu ihm: „You have been here 14 days and said no to everything.”
Nachdem Arafat 2004 gestorben war, ließ Ministerpräsident Sharon gegen den Willen der jüdischen Siedler den Gazastreifen räumen. Statt des erhofften Friedens intensivierte sich seitdem der arabische Raketenbeschuss von den nun näher gerückten Abschussrampen. Im Gazastreifen offenbart sich inzwischen das heillose Chaos einer islamischen „Verwaltung“, wie sie in anderen arabischen Regionen üblich ist.
Fakten zur Vertreibung von Arabern aus Israel
Abschließend noch ein Wort zur „Vertreibung“ von etwa 620.000 Arabern aus dem Kernland Israels. Selbst wenn es eine Vertreibung war – andere Quellen sprechen von Flucht, zu der diese Menschen von ihren arabischen Führern aufgerufen waren – so wurden im Gegenzug mind. 800.000 Juden unter Zurücklassung ihrer gesamten Habe aus den arabischen Ländern vertrieben, wo sie oft schon seit Jahrhunderten, wenn auch als Dhimmis (benachteiligte Bürger 2. Klasse),lebten.
Dabei wäre es ein Leichtes gewesen, die arabischen Flüchtlinge in die Nachbarländer zu integrieren. Die arabischen Länder, darunter die reichen Ölstaaten, haben eine Fläche, die größer ist als Europa.
Gegen eine solche Lösung steht aber ein grundlegendes Gesetz des Islam: Ein Territorium, das einmal von Muslimen erobert wurde – ob für kurze oder längere Zeit – und wieder verloren ging, wird auch weiterhin als unaufgebbares Land Allahs betrachtet. Das gilt für jedes Stück Land, auf dem eine Moschee errichtet wurde!
Kein Gebiet erhielt und erhält noch immer soviel „Entwicklungshilfe“ wie die „Palästinensische Autonomie“ – in diesem Jahr mehr als eine Milliarde Euro, die europäische und amerikanische Steuerzahler etwa je zur Hälfte aufbringen (müssen).
Israels Souveränität und Völkerrecht. Besetzte palästinensische Gebiete?
„Besetzte palästinensische Gebiete“ – so wird das Westjordanland meist bezeichnet. So oft wird die Formulierung von UN-Organisationen, Politikern, Journalisten, Akademikern, Aktivisten und anderen verwendet, dass sie weitgehend als selbstverständlich akzeptiert wird. Aber ist sie auch zutreffend?
Geht es nach der allgemein für gültig gehaltenen Sichtweise, ist die Sache einfach: Im Juni 1967 eroberte Israel im Zuge des Sechstagekrieges von Jordanien das Westjordanland. Seitdem übe es dort eine kriegerische Besatzung gemäß der IV. Genfer Konvention aus. Deren Geltungsbereich erstreckt sich laut Artikel 2 auf alle Kriege und bewaffneten Konflikte, an denen „zwei oder mehrere der Hohen Vertragsparteien“ beteiligt sind, und bezieht sich auf die „vollständige oder teilweise Besetzung des Gebiets einer Hohen Vertragspartei“.
Doch schon hier ist Schluss mit der Einfachheit: Zwar haben Israel und Jordanien die Genfer Konventionen ratifiziert, und Jordanien hatte das Westjordanland unter Kontrolle – Es war aber nicht jordanisches Territorium.
Vielmehr wurde es (sowie ein Teil Jerusalems) im Zuge des völkerrechtswidrigen arabischen Angriffskrieges auf Israel 1948 von Jordanien erobert und zwei Jahre später annektiert. Ein in jeglicher Hinsicht illegaler Akt, der mit Ausnahme von Großbritannien, dem Irak und Pakistan von niemandem anerkannt wurde – nicht einmal die Arabische Liga akzeptierte den jordanischen Souveränitätsanspruch auf das Gebiet, das erst damals den Namen Westjordanland erhalten hat.
Die erste Antwort auf die Frage, wer der rechtmäßige Souverän über das Westjordanland ist, lautet also: Jordanien ist es auf jeden Fall nicht. Das Gebiet war nicht rechtmäßiger Teil Jordaniens, sondern war vom Königreich illegal okkupiert und annektiert worden.
Die Folgen dessen waren übrigens dramatisch: Das gesamte Gebiet, inklusive der besetzten Teile Jerusalems und des jüdischen Viertels in der Altstadt wurde ethnisch von Juden gesäubert, Synagogen wurden zerstört, jüdische Einrichtungen in Viehställe umgewandelt, jüdische Friedhöfe geschändet, zerstört und die Grabsteine zum Pflastern von Straßen verwendet. Der Zugang zu ihren heiligsten Stätten war Juden grundsätzlich verwehrt. Wenn heutzutage vom „arabischen Ost-Jerusalem“ die Rede ist, so erhebt man damit die 19 Jahre jordanischer Herrschaft von 1948 bis 1967, in der alle Juden vertrieben worden waren, quasi zum Normalzustand.
Doch wenn Jordanien vor 1967 nicht legitimier Souverän war, wer dann? Bis zu seinem Untergang im Ersten Weltkrieg war das Osmanische Reich Souverän über das heutige Israel und das Westjordanland. Danach ging die Hoheitsgewalt auf das Mandatsgebiet Palästina über. Vom Völkerbund eingesetzt, sollten Mandatsmächte die Vormundschaft über Gebiete ausüben, die „von solchen Völkern bewohnt sind, die noch nicht imstande sind, sich unter den besonders schwierigen Bedingungen der heutigen Welt selbst zu leiten“.
Im Nahen Osten betraf das die Trümmer des untergegangenen Osmanischen Reiches: Frankreich erhielt das Völkerbundmandat für Syrien und den Libanon, Großbritannien neben dem für Mesopotamien auch das Mandat für Palästina.
In der Präambel bezog sich der Mandatstext auf die berühmte Balfour-Deklaration von 1917 und bekannte sich demgemäß zur „Errichtung einer nationalen Heimstätte für das jüdische Volk in Palästina“, dessen „historische Verbindung“ zum Land die Grundlage für die „Wiederrichtung seiner nationalen Heimstätte“ darstelle. Der vom Völkerbund erteilte Auftrag an die britische Mandatsmacht lautete dementsprechend in Artikel 2 ausdrücklich, dass das Land
„unter solche politische, administrative und wirtschaftliche Bedingungen gestellt wird, welche die Errichtung der jüdischen nationalen Heimstätte (…) sichern.“
Um diesen Zweck zu erfüllen, sollte die Mandatsmacht gemäß Artikel 6 die jüdische Einwanderung erleichtern und
„eine geschlossene Ansiedlung von Juden auf dem Lande, mit Einschluss der nicht für öffentliche Zwecke erforderlichen Staatsländereien und Brachländereien, fördern.“
Davon ausgenommen waren nur die östlich des Jordan gelegenen Gebiete des Mandats: Transjordanien, das von den Briten administrativ vom Rest abgespalten wurde und 1946 – in einem Bruch der Mandatsbestimmungen – in die Unabhängig entlassen wurde.
Der Mandatstext betonte zwar, wie schon die Balfour-Deklaration zuvor, mehrfach die „bürgerlichen und religiösen Rechte bestehender nichtjüdischer Gemeinschaften in Palästina“, von politischen und nationalen Rechte war aber ausdrücklich nur im Zusammenhang mit den Juden und der jüdischen nationalen Heimstätte die Rede.
Bis nach dem Ersten Weltkrieg gab es also keine Trennung zwischen dem Gebiet, das 1948/1949 zu Israel wurde, und dem, das heute Westjordanland genannt wird – beides zusammen bildete das Mandatsgebiet Palästina, das laut Auftrag des Völkerbundes zur nationalen Heimstätte der Juden werden sollte.
In ihrer Funktion als Mandatsmacht war Großbritannien zur Erfüllung dieses Auftrags verpflichtet – auch wenn sich die Regierung seiner Majestät in der Praxis rasch davon verabschiedete und damit ihre internationalen Verpflichtungen verletzte. (Ausführlich dazu hier, S. 29ff.)
Aufgrund der Ablehnung jeglicher jüdischen Ansprüche durch die extremistischen Kräfte auf der arabischen Seite unter der Führung des Muftis von Jerusalem (und späteren Nazi-Kollaborateurs) Amin el-Husseini und wegen immer wieder aufflammender anti-jüdischer Gewaltwellen (1920, 1921, 1929, 1936-39) entstanden in den 1930er Jahren erste Pläne über eine Aufteilung des Mandatsgebiets in zwei Staaten.
Die Vereinten Nationen griffen diesen Gedanken auf, als ihre Generalversammlung im November 1947 die Teilung des Landes in einen jüdischen und einen arabischen Staat (mit einem Sonderstatus für Jerusalem) vorschlug. Dieser Plan wurde allerdings nie Realität. Einerseits verweigerte Großbritannien, das nicht für die Teilung gestimmt hatte, die Kooperation mit den Vereinten Nationen und unternahm in seinen letzten Monaten als Mandatsmacht alles nur Mögliche, um vor Ort die Umsetzung des Vorschlages zu untergraben.
Andererseits war dieser ohnehin hinfällig, weil die arabischen Staaten und die arabische Führung in Palästina ihn vehement ablehnten: Für sie war die Entstehung eines jüdischen Staates – in welchen Grenzen auch immer – völlig inakzeptabel.
Noch am Tag der Abstimmung über den Teilungsvorschlag begann der arabische Krieg gegen die jüdischen Unabhängigkeitsbestrebungen. Am Vorabend des Abzugs der letzten Vertreter der britischen Mandatsmacht wurde die Gründung des Staates Israel proklamiert, der am 15. Mai 1948 ins Leben trat, während die Streitkräfte fünf arabischer Staaten einfielen, um ihn sogleich wieder zu vernichten.
Das Ergebnis dürfte bekannt sein: Israel konnte sich behaupten und umfasste am Ende des Krieges mehr Land, als der nicht mehr relevante UN-Teilungsvorschlag vorgesehen hatte.
Ägypten konnte zwar einen Teil des Mandatsgebiets, den Gazastreifen, erobern und hielt ihn unter militärischer Besatzung, und ein anderer Teil, das Westjordanland, wurde (wie bereits ausgeführt) von Jordanien erobert, aber keines der beiden Länder konnte einen legalen Anspruch auf diese Gebiete geltend machen. Denn Gebietserwerb infolge von bewaffneter Aggression – und nichts anderes war der Angriff der arabischen Staaten – ist illegal.
Florian Markl mena-watch